Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht verteidigen können; in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von ihnen oder ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.