Dort nächtigte er in den Kellerabteilen der Geschädigten Hauenstein und Bürkel, obwohl er wusste, dass ihm das nicht gestattet war.
Dabei entwendete er auch Konservendosen, auf die er keinen Anspruch hatte, und verspeiste deren Inhalt.
Strafantrag wurde vom Geschädigten Hauenstein form- und fristgerecht gestellt.