Sie befinden sich seit derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland .Sie waren zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung in der Straße in der Stadt lauf in der Pegnitz unterbracht ,wurden aber am 06,11,2015 in die Einrichtung im Erlenweg in Bamberg verlegt .obwohl sie ab November 2015 dort Taschengeldzahlungen nach dem Asylbewerbergesetz erhielten ,begeben sie sich an den jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung im Lauf an der Pegnitz und nehmen dort die Zahlungen ein zweites mal entgegen . durch ihren verhalten erweckten sie dabei den eindruck, dass sie nach wie vor Bewohner der Einrichtung in Lauf wären und daher dort einen Auszahlungsanspruch hätten. Aufgrund dessen erkannten die mit der Auszahlung befassten mitarbeiter der regierung von mittelfranken nicht ,dass sie die zahlung doppelt erhielten,worauf Sie -wie Sie wussten - keinen Anspruch hatten .
Dies hatten Sie erkannt ,und darauf kam es ihnen auch ihrer Absicht entsprechend erhielten Sie in der Einrichtung in lauf die folgenden Bezahlungen ,auf die Sie keinen Anspruch hatten, weil die ihnen zustehende Leistung bereits in Bamberg erhalten hatten.
1. Am 12.11.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro
2. Am 11.12.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro
3. Am 11.01.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro
4. Am 11.02.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro
Insgesamt erhielten Sie also zu unrecht Zahlungen in Höhe von 740.16- Euro .Hierdurch wutde der Bezirk Mittelfranken in entsprechender Höhe geschädigt .
Sie werden daher beschuldigt ,
in vier sachlich zusammentreffenden Fälllen jeweils in der Absicht ,sich rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,das Vermögen eines anderen dadurch geschädigt zu haben ,dass sie durch Vorspiegelung falscher und durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregten.
strafbar als
هي تم حاليا كطالبي اللجوء في "جمهورية ألمانيا الاتحادية". أنهم كانوا في البداية في منشأة لتسجيل في الشوارع في المدينة تشغيل في Pegnitz وضعت، ولكنهم في 06,11,2015 نقل إلى المرفق في الطريق الدر في Bamberg.obwohl أنهم تلقوا مدفوعات مصروف الجيب في تشرين الثاني/نوفمبر 2015 هناك وفقا لقانون اللجوء، أنها الشروع في أيام الدفع كل منهما تسجيل مرفق في لوف der Pegnitz، وقبول المدفوعات لمرة ثانية هناك. بسلوكهم احضروهم هنا الانطباع، بأن كانوا لا يزال سكان المؤسسة خلال ولذلك سيكون هناك سحب عنوان. بسبب تعاملها الموظفين المعترف بها مع سحب الفرنك السويسري قد لا الحكومة المركزية أنهم تلقوا مدفوعات مزدوجة، ما كنت تعرف لك كيف-أي مطالبة.أنت اعترفت بهذا، وبعد ذلك كان لهم حتى نيتهم وفقا للكم تلقي مرفق في تشغيل الدفعات التالية التي كنت قد أي مطالبة لأن الفعل تلقت السلطة لهم في بامبرغ.1-في 12.11.2015 رسوم قدرها 183,76-اليورو 2-وفي 11.12.2015 رسوم قدرها 183,76-اليورو 3-وفي 11.01.2016 رسوم قدرها 186,32-اليورو 4-وفي 11.02.2016 رسوم قدرها 186,32-اليورو مجموع لك ذلك خطأ تلقي المدفوعات من 740.16-اليورو. هذا ووتدي منطقة فرنكونيا الوسطى في المقابل ارتفاع البصر.ولذلك أنت متهم منفي أربع الوقائعية تزامنت الضيوف كل بقصد الحصول على منفعة مالية غير مشروعة، ألحقت أضرارا ممتلكات أخرى نتيجة لذلك أنها اجتذبت خطأ بادعاءات كاذبة خاطئة وقمع الوقائع الحقيقية.يعاقب عليها بوصفها
Übersetzt wird, bitte warten..
