Der schuldige Shemse ließ sich in der Asylbewerberunterkunft das Handy der Marke Samsung der Angeschuldigten Hiller geben, wobei die Angeschuldigten Hiller das Handy, welches einen Wert von Hundertfünzig Euro hat, freiwillig übergab und entsperrte. Als die Angeschuldigten Hiller das Handy wieder zurück haben wollte, gab es der Angeschuldigte Shemse trotz Aufforderung nicht zurück.