An den Kleinkrafträdern der Geschädigten Bürgel und Kramer entstand jeweils ein Sachschaden von circa 50.- Euro. Der Sachschaden am Kleinkraftrad des Geschädigten Kryvisky beträgt circa 1800,- Euro. Dies haben die Angeschuldigten Aliyev, Hiller und Wohlrab zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen.