Sie wussten,dass Sie am Dienstag aus dem Bundesgebiet nach Hause zurückgeschoben worden waren und auch keine besondere Betretenserlaubnis hatten. Sie wussten zu dem,dass am Dienstag erneut ihrer Abschiebung aus BRD angeordnet worden war. Weiter war ihnen bekannt,dass Sie keinen Aufenthaltsstatus im Inland haben.