Ich habe in Vertretung für meine Kollegin deine Email erhalten.
Es ist so: die Gastfamilie muss das gesetzliche Taschengeld in Höhe von mindestens 260€ (wenn sie mehr TASCHENGELD zahlen ist das freiwillig) an dich bezahlen. PLUS: sie müssen deinen Sprachkurs mit 50€ bezuschussen. Entweder zahlen sie dir z.B. mehr (Taschen-)Geld aus und du bezahlst davon selbst anteilig ihre Kosten an dem Sprachkurs, oder sie überweisen dir 50€ noch einmal separat.
Es ist auch möglich, dass sie deinen Kurs bezuschussen, indem sie z.B. das Unterrichtsmaterial kaufen o.ä. (aber meistens kostet das keine 50€ im Monat).
Ich hoffe, dass deine Frage nun beantwortet ist.