Wichtiger Hinweis: Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig in Ihrer Unterkunft aufzu-halten. Sie dürfen Sich nur innerhalb des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen bewegen. Ihr regelmäßiger Aufenthalt in der Gemeinde Vettweiß ist wichtig für Ihr Asylverfahren. Die
Gemeinde Vettweiß ist berechtigt, Sie regelmäßig auf Ihre Anwesenheit zu kontrollieren.
Die Anwesenheitskontrolle erfolgt durch Herrn Franzen.
Es ist nicht erlaubt, in der Gemeinschaftsunterkunft fremde Personen unterzubringen, auch nicht besuchsweise.