Sie erhielten also zu unrecht Zahlungen in Insgesamt Höhe von 740.16- Euro .
Hierdurch wurde der Bezirk Mittelfranken in entsprechender Höhe geschädigt .
Sie werden daher beschuldigt,
in vier sachlich zusammentreffenden Fällen jeweils in der Absicht ,sich rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,das Vermögen eines anderen dadurch geschädigt zu haben ,dass sie durch Vorspiegelung falscher und durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregten.
strafbar als