Sie befinden sich seit derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland .Sie waren zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung in der Straße in der Stadt lauf in der Pegnitz unterbracht ,wurden aber am 06,11,2015 in die Einrichtung im Erlenweg in Bamberg verlegt .obwohl sie ab November 2015 dort Taschengeldzahlungen nach dem Asylbewerbergesetz erhielten ,begeben sie sich an den jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung im Lauf an der Pegnitz und nehmen dort die Zahlungen ein zweites mal entgegen . durch ihren verhalten erweckten sie dabei den eindruck, dass sie nach wie vor Bewohner der Einrichtung in Lauf wären und daher dort einen Auszahlungsanspruch hätten. Aufgrund dessen erkannten die mit der Auszahlung befassten mitarbeiter der regierung von mittelfranken nicht ,dass sie die zahlung doppelt erhielten,worauf Sie -wie Sie wussten - keinen Anspruch hatten .
Dies hatten Sie erkannt ,und darauf kam es ihnen auch ihrer Absicht entsprechend erhielten Sie in der Einrichtung in lauf die folgenden Bezahlungen ,auf die Sie keinen Anspruch hatten, weil die ihnen zustehende Leistung bereits in Bamberg erhalten hatten.
1. Am 12.11.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro
2. Am 11.12.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro
3. Am 11.01.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro
4. Am 11.02.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro
Insgesamt erhielten Sie also zu unrecht Zahlungen in Höhe von 740.16- Euro .Hierdurch wutde der Bezirk Mittelfranken in entsprechender Höhe geschädigt .
Sie werden daher beschuldigt ,
in vier sachlich zusammentreffenden Fälllen jeweils in der Absicht ,sich rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,das Vermögen eines anderen dadurch geschädigt zu haben ,dass sie durch Vorspiegelung falscher und durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregten.
strafbar als
Sie befinden sich seit derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland .Sie waren zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung in der Straße in der Stadt lauf in der Pegnitz unterbracht ,wurden aber am 06,11,2015 in die Einrichtung im Erlenweg in Bamberg verlegt .obwohl sie ab November 2015 dort Taschengeldzahlungen nach dem Asylbewerbergesetz erhielten ,begeben sie sich an den jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung im Lauf an der Pegnitz und nehmen dort die Zahlungen ein zweites mal entgegen . durch ihren verhalten erweckten sie dabei den eindruck, dass sie nach wie vor Bewohner der Einrichtung in Lauf wären und daher dort einen Auszahlungsanspruch hätten. Aufgrund dessen erkannten die mit der Auszahlung befassten mitarbeiter der regierung von mittelfranken nicht ,dass sie die zahlung doppelt erhielten,worauf Sie -wie Sie wussten - keinen Anspruch hatten .Dies hatten Sie erkannt ,und darauf kam es ihnen auch ihrer Absicht entsprechend erhielten Sie in der Einrichtung in lauf die folgenden Bezahlungen ,auf die Sie keinen Anspruch hatten, weil die ihnen zustehende Leistung bereits in Bamberg erhalten hatten.1. Am 12.11.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro 2. Am 11.12.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro 3. Am 11.01.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro 4. Am 11.02.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro Insgesamt erhielten Sie also zu unrecht Zahlungen in Höhe von 740.16- Euro .Hierdurch wutde der Bezirk Mittelfranken in entsprechender Höhe geschädigt .ولذلك أنت متهم منفي أربع الوقائعية تزامنت الضيوف كل بقصد الحصول على منفعة مالية غير مشروعة، ألحقت أضرارا ممتلكات أخرى نتيجة لذلك أنها اجتذبت خطأ بادعاءات كاذبة خاطئة وقمع الوقائع الحقيقية.يعاقب عليها بوصفها
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