Bitte geben SAufforderung zur Abgabe einer Stuhlprobe
Sehr geehrter Herr Avtuev,
im Rahmen der ärztlichen Bescheinigung zur Erlangung der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG konnten bei Ihnen nicht alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden.
Wir möchten Sie daher bitten, beiliegende Röhrchen mit einem erbsengroßen Stück Stuhl zu befüllen und bis spätestens 11.12.13 im
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst
SG Infektionsschutz
Zi. 213, Wettinerstraße 61
08280 Aue
abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. A. Weidauer
Fachhygieneinspektorin für Epidemiologie
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